Amtsgericht Essen, 1995-07-18, 19 C 109/95

19 C 109/95Gericht erster Instanz18.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 19 C 109/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-07-18

Aktenzeichen: 19 C 109/95

ECLI: ECLI:DE:AGE1:1995:0718.19C109.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 19

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 DM, die auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft bei einer deutschen Großbank erbracht werden kann, abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leisten.

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