9 C 258/94•Amtsgericht Essen, 1996-11-19, 9 C 258/94
Amtsgericht Essen, 1996-11-19, 9 C 258/94
9 C 258/94Gericht erster Instanz19.11.1996
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 9 C 258/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-11-19
Aktenzeichen: 9 C 258/94
ECLI: ECLI:DE:AGE1:1996:1119.9C258.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 9
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1 500,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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