Amtsgericht Essen, 1998-03-05, 102 F 398/96

102 F 398/96Gericht erster Instanz05.03.1998

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 102 F 398/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-03-05

Aktenzeichen: 102 F 398/96

ECLI: ECLI:DE:AGE1:1998:0305.102F398.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 102 F

Tenor

Die elterliche Sorge für N, geb. am ##.##.####, wird für die Dauer des Getrenntlebens der Parteien dem Vater übertragen.

Die elterliche Sorge für M, geb. am ..****, wird für die Dauer des Getrenntlebens der Mutter übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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