29 C 213/98•Amtsgericht Essen, 1998-09-09, 29 C 213/98
Amtsgericht Essen, 1998-09-09, 29 C 213/98
29 C 213/98Gericht erster Instanz09.09.1998
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 29 C 213/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-09
Aktenzeichen: 29 C 213/98
ECLI: ECLI:DE:AGE1:1998:0909.29C213.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 29
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung bezüglich der Kosten des Beklagten gegen Si-cherheitsleistung von 1.250,00 DM abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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