20 C 623/98•Amtsgericht Essen, 1999-03-05, 20 C 623/98
Amtsgericht Essen, 1999-03-05, 20 C 623/98
20 C 623/98Gericht erster Instanz05.03.1999
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 20 C 623/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-03-05
Aktenzeichen: 20 C 623/98
ECLI: ECLI:DE:AGE1:1999:0305.20C623.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 20
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch darf der Kläger die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher in derselben Höhe Sicherheit geleistet hat.
Der Streitwert wird für den Klageantrag zu 1) auf 2.702,24 DM und für den Klageantrag zu 2) auf 500,00 DM festgesetzt.
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