102 F 144/99•Amtsgericht Essen, 2001-07-17, 102 F 144/99
Amtsgericht Essen, 2001-07-17, 102 F 144/99
102 F 144/99Gericht erster Instanz17.07.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 102 F 144/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-07-17
Aktenzeichen: 102 F 144/99
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2001:0717.102F144.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 102 F
Tenor
Der Umgang des Antragstellers mit dem Kind M, geboren am ..****, aus dem Beschluß des Amtsgerichts Essen - Familiengericht - Az. 102 F 143/97 vom 09.06.1997 wird insoweit abgeändert, als bis zum 30.06.2003 ein Umgangsrecht des Kindesvaters mit dem Kind ausgeschlossen wird.
Im übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Parteien je zur Hälfte, im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
elterliche Sorge 5.000,-- DM
Umgang 1.000,-- DM
Zwangsgeld 1.000,-- DM.
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