Amtsgericht Essen, 2001-09-25, 132 C 169/01

132 C 169/01Gericht erster Instanz25.09.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 132 C 169/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-09-25

Aktenzeichen: 132 C 169/01

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2001:0925.132C169.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 132 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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