Amtsgericht Essen, 2002-06-18, 104 F 80/01

104 F 80/01Gericht erster Instanz18.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 104 F 80/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-06-18

Aktenzeichen: 104 F 80/01

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2002:0618.104F80.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 104

Tenor

N. N2, geboren am 00.00.00, gesetzlich vertreten durch seinen Vater, Herrn N., beide M. Straße, wird ratenfreie Prozeßkostenhilfe für die Schei-dungsfolgesache Sorgerecht bewilligt

Beigeordnet wird Rechtsanwalt Q. in G. zu den Bedingungen ei-nes in F. ansässigen Rechtsanwalts

Die Kinder N. und M. N. 2. werden getrennt gerichtlich gehört. Bei der Anhö-rung von N. kann der ihm beigeordnete Rechtsanwalt anwesend sein.

Im übrigen erfolgt die Anhörung der Kinder in Abwesenheit aller sonstigen Verfah-rensbeteiligten.

Die weitergehenden Anträge von N. auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe werden zurückgewiesen.

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