Amtsgericht Essen, 2002-08-27, 132 C 246/01

132 C 246/01Gericht erster Instanz27.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 132 C 246/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-27

Aktenzeichen: 132 C 246/01

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2002:0827.132C246.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 132

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die klägerische Partei 452,00 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 21.03.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 77 %, die Beklagten 23 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung des Vollstreckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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