Amtsgericht Essen, 2005-02-28, 11 C 470/04

11 C 470/04Gericht erster Instanz28.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 11 C 470/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-28

Aktenzeichen: 11 C 470/04

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2005:0228.11C470.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 11

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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