24 C 436/04•Amtsgericht Essen, 2005-08-23, 24 C 436/04
Amtsgericht Essen, 2005-08-23, 24 C 436/04
24 C 436/04Gericht erster Instanz23.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 24 C 436/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-23
Aktenzeichen: 24 C 436/04
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2005:0823.24C436.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 24
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 152,59 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.2004 sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 750,00 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Gerichtskosten tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 80 %.
Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen 26 % der Kläger selbst und 74 % die Beklagten.
Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen 74 % die Beklagten selbst und 26 % der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Den Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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