108b F 160/05•Amtsgericht Essen, 2005-09-06, 108b F 160/05
Amtsgericht Essen, 2005-09-06, 108b F 160/05
108b F 160/05Gericht erster Instanz06.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 108b F 160/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-06
Aktenzeichen: 108b F 160/05
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2005:0906.108B.F160.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 108b F
Tenor
In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengerichts – Bochum vom 11.06.2003 – 62 F 124/03 – wird der Kindesmutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezüglich des gemeinsamen Kindes X entzogen und auf den Kindesvater übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen Vater und Mutter zu je ½.
Der Gegenstandswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.