49 OWi 82 Js 1374/05 (626/05)•Amtsgericht Essen, 2005-11-25, 49 OWi 82 Js 1374/05 (626/05)
Amtsgericht Essen, 2005-11-25, 49 OWi 82 Js 1374/05 (626/05)
49 OWi 82 Js 1374/05 (626/05)Gericht erster Instanz25.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 49 OWi 82 Js 1374/05 (626/05) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-25
Aktenzeichen: 49 OWi 82 Js 1374/05 (626/05)
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2005:1125.49OWI82JS1374.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 49
Tenor
Gegen den Betroffenen wird wegen Überschreitens der nach Zeichen 274 zulässigen Höchstgeschwindigkeit (fahrlässige Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG i. V. m. §§ 41, 49 Abs. 3 Ziff. 4 StVO) eine Geldbuße von 1.000,00 € kostenpflichtig festgesetzt.
Die Geldbuße kann in monatlichen Raten von 200,00 € gezahlt werden. Die erste Rate ist zwei Wochen nach Erhalt der Kostenrechnung fällig. Kommt der Betroffene mit der Zahlung einer Rate länger als zwei Wochen in Rückstand, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
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