Amtsgericht Essen, 2005-12-08, 106 F 82/03

106 F 82/03Gericht erster Instanz08.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 106 F 82/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-08

Aktenzeichen: 106 F 82/03

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2005:1208.106F82.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 106

Tenor

  1. Gegen die Kindesmutter wird wegen Verstoßes gegen die Auflage der

Gewährung des Umganges zwischen dem Kindesvater und dem

gemeinsamen Kind M ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000,00 EUR

festgesetzt.

  1. Der Kindesmutter wird für den Fall erneuter Nichtgewährung von Umgang

die Festsetzung von Zwangshaft angedroht.

  1. Die Kosten des Zwangsgeldverfahrens trägt die Kindesmutter.

  2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.