106 F 82/03•Amtsgericht Essen, 2005-12-08, 106 F 82/03
Amtsgericht Essen, 2005-12-08, 106 F 82/03
106 F 82/03Gericht erster Instanz08.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 106 F 82/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-08
Aktenzeichen: 106 F 82/03
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2005:1208.106F82.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 106
Tenor
- Gegen die Kindesmutter wird wegen Verstoßes gegen die Auflage der
Gewährung des Umganges zwischen dem Kindesvater und dem
gemeinsamen Kind M ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000,00 EUR
festgesetzt.
- Der Kindesmutter wird für den Fall erneuter Nichtgewährung von Umgang
die Festsetzung von Zwangshaft angedroht.
-
Die Kosten des Zwangsgeldverfahrens trägt die Kindesmutter.
-
Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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