20 C 63/06•Amtsgericht Essen, 2006-08-01, 20 C 63/06
Amtsgericht Essen, 2006-08-01, 20 C 63/06
20 C 63/06Gericht erster Instanz01.08.2006
Regest
1. Zur Vermeidung unnötiger Kosten muss der Versicherungsnehmer seinen Rechtsanwalt in einer Kündigungsschutzangelegenheit sofortigen Prozessauftrag erteilen. 2. Der Versicherungsnehmer muss sich das Verschulden seines Anwalts anrechnen lassen, wenn er ihn nicht auf diesen Kostengesichtspunkt hinweist.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 20 C 63/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-01
Aktenzeichen: 20 C 63/06
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2006:0801.20C63.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 20
Normen: ARB 94 § 17 Abs. 5 c) cc)
Leitsätze
Zur Vermeidung unnötiger Kosten muss der Versicherungsnehmer seinen Rechtsanwalt in einer Kündigungsschutzangelegenheit sofortigen Prozessauftrag erteilen.
Der Versicherungsnehmer muss sich das Verschulden seines Anwalts anrechnen lassen, wenn er ihn nicht auf diesen Kostengesichtspunkt hinweist.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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