Amtsgericht Essen, 2007-05-02, 20 C 89/07

20 C 89/07Gericht erster Instanz02.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 20 C 89/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-02

Aktenzeichen: 20 C 89/07

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2007:0502.20C89.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 20

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch darf der Kläger die Zwangsvoll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur-teils vollstreckbaren Betrage abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beitreibbaren Betrages geleistet hat.

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