18 C 216/04•Amtsgericht Essen, 2007-06-05, 18 C 216/04
Amtsgericht Essen, 2007-06-05, 18 C 216/04
18 C 216/04Gericht erster Instanz05.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 18 C 216/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-05
Aktenzeichen: 18 C 216/04
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2007:0605.18C216.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 18
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz für vergeb-lich aufgewendete Umgangskosten in Höhe von 180,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 26.05.04 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 94/100 und trägt die Beklagte 6/100.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 € abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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