29 C 49/06•Amtsgericht Essen, 2007-06-27, 29 C 49/06
Amtsgericht Essen, 2007-06-27, 29 C 49/06
29 C 49/06Gericht erster Instanz27.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 29 C 49/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-27
Aktenzeichen: 29 C 49/06
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2007:0627.29C49.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 29
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
an die Klägerin 4.072,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Ba-siszinssatz hieraus seit dem 01.04.06 zu zahlen,
an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus 2.380,00 € vom 02.11.05 bis zum 14.02.06 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 5 % und die Beklagten als Ge-samtschuldner zu 95 %.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf-grund dieses Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Das Urteil ist für die Beklagten vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann insoweit die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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