20 C 153/07•Amtsgericht Essen, 2007-08-24, 20 C 153/07
Amtsgericht Essen, 2007-08-24, 20 C 153/07
20 C 153/07Gericht erster Instanz24.08.2007
Regest
Der Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren erhält keine Feststellungs- und Verwertungspauschale bei Einzug der pfändbaren Einkommensbestandteile des Schuldners, die an die Bank abgetreten sind.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 20 C 153/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-24
Aktenzeichen: 20 C 153/07
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2007:0824.20C153.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 20
Normen: InsO §§ 313 Abs. 3; 170, 171.
Leitsätze
Der Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren erhält keine Feststellungs- und Verwertungspauschale bei Einzug der pfändbaren Einkommensbestandteile des Schuldners, die an die Bank abgetreten sind.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 774,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach BGB seit dem 07.11.06 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch darf der Beklagte die Zwangsvollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 110 % des jeweils beitreibbaren Betrages geleistet hat.
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