Amtsgericht Essen, 2007-08-31, 20 C 1/07

20 C 1/07Gericht erster Instanz31.08.2007

Regest

Im Entwendungsfall beschränkt sich der Anspruch des Koskoversicherungsnehmers auf eine Entschädigung in Höhe der Kosten eines gleichwertigen gebrauchten Navigationsgerätes. Hierfür gibt es einen seriösen Markt.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 20 C 1/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-31

Aktenzeichen: 20 C 1/07

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2007:0831.20C1.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 20

Normen: AKB § 13 Nr. 1 und 5

Leitsätze

Im Entwendungsfall beschränkt sich der Anspruch des Koskoversicherungsnehmers auf eine Entschädigung in Höhe der Kosten eines gleichwertigen gebrauchten Navigationsgerätes. Hierfür gibt es einen seriösen Markt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch darf der Kläger die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beitreibbaren Betrages geleistet hat.

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