20 C 229/06•Amtsgericht Essen, 2007-08-31, 20 C 229/06
Amtsgericht Essen, 2007-08-31, 20 C 229/06
20 C 229/06Gericht erster Instanz31.08.2007
Regest
Übernimmt der Pferdewirt ein Tier in die von ihm betriebene Robusthaltung (Offenhaltung), so schließt er mit dem Eigentümer des Pferdes einen Mietvertrag.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 20 C 229/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-31
Aktenzeichen: 20 C 229/06
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2007:0831.20C229.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 20
Normen: BGB §§ 535 Abs. 2; 695
Leitsätze
Übernimmt der Pferdewirt ein Tier in die von ihm betriebene Robusthaltung (Offenhaltung), so schließt er mit dem Eigentümer des Pferdes einen Mietvertrag.
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen dunkelbraunen Western-Damensattel (Full-quarter 16 inch) mit Silberbeschlä-gen Zug um Zug gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 475,00 € an die Klägerin herauszugeben.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Zwangs-vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleis-tet haben.
Der Streitwert wird für den Klageantrag zu 1) auf 450,00 € und für den Klageantrag zu 2) auf 1.350,00 €, insgesamt also auf 1.800,00 €, festge-setzt.
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