Amtsgericht Essen, 2007-10-11, 44 Gs 4677/07

44 Gs 4677/07Gericht erster Instanz11.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 44 Gs 4677/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-10-11

Aktenzeichen: 44 Gs 4677/07

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2007:1011.44GS4677.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 44

Tenor

wird gem. § 98 Abs.2 Satz 2 StPO festgestellt, dass die am 20.07.2007 durchgeführte Durchsuchung rechtswidrig war. Es wird weiter festgestellt, dass die Anordnung der Blutentnahme rechtswidrig war.

Es wird angeordnet, sichergestellte Gegenstände an den Beschuldigten herauszugeben und die Blutprobe zu vernichten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Landeskasse auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.