44 Gs 4677/07•Amtsgericht Essen, 2007-10-11, 44 Gs 4677/07
Amtsgericht Essen, 2007-10-11, 44 Gs 4677/07
44 Gs 4677/07Gericht erster Instanz11.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 44 Gs 4677/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-11
Aktenzeichen: 44 Gs 4677/07
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2007:1011.44GS4677.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 44
Tenor
wird gem. § 98 Abs.2 Satz 2 StPO festgestellt, dass die am 20.07.2007 durchgeführte Durchsuchung rechtswidrig war. Es wird weiter festgestellt, dass die Anordnung der Blutentnahme rechtswidrig war.
Es wird angeordnet, sichergestellte Gegenstände an den Beschuldigten herauszugeben und die Blutprobe zu vernichten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Landeskasse auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.