44 Gs 2086/08•Amtsgericht Essen, 2008-04-04, 44 Gs 2086/08
Amtsgericht Essen, 2008-04-04, 44 Gs 2086/08
44 Gs 2086/08Gericht erster Instanz04.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 44 Gs 2086/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-04
Aktenzeichen: 44 Gs 2086/08
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2008:0404.44GS2086.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 131
Tenor
Es wird festgestellt, dass die am 29.01.2008 erfolgte Anordnung der Entnahme einer Blutprobe rechtswidrig war.
Es wird angeordnet, die hieraus gewonnene Blutprobe zu vernichten.
Die anlässlich dieses Verfahrens angefallenen Kosten einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschuldigten werden der Landeskasse auferlegt.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft Essen vom 02.04.2008, dem Beschuldigten gem. § 111 a StPO die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen, wird abgelehnt.
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