103 F 290/08•Amtsgericht Essen, 2009-02-06, 103 F 290/08
Amtsgericht Essen, 2009-02-06, 103 F 290/08
103 F 290/08Gericht erster Instanz06.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 103 F 290/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-06
Aktenzeichen: 103 F 290/08
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2009:0206.103F290.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 103 F
Tenor
In der Familiensache betreffend die minderjährigen Kinder
A, geb. am ..****
B, geb. am ..**** und
C, geb. am ..****
an der beteiligt sind:
wird der Antragsgegnerin aufgegeben, zweimal jährlich jeweils 2 Wochen nach Erteilung der Schulzeugnisse
- dem Antragsteller Auskunft zu erteilen
a) durch Vorlage eines schriftlichen Berichts über den Gesundheitszustand der Kinder
A, geb. am ..****
B, geb. am ..**** und
C, geb. am ..****
b) durch Vorlage der Schulzeugnisse Auskunft über die schulischen Leistungen zu erteilen
- Die Antragsgegnerin kann die Anschrift der Schule und die Namen der Lehrer unkenntlich machen. -
- dem Antragsteller aktuelle Fotos der Kinder zu übersenden.
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