23 C 198/08•Amtsgericht Essen, 2009-02-12, 23 C 198/08
Amtsgericht Essen, 2009-02-12, 23 C 198/08
23 C 198/08Gericht erster Instanz12.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 23 C 198/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-12
Aktenzeichen: 23 C 198/08
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2009:0212.23C198.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 23
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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