Amtsgericht Essen, 2009-02-12, 23 C 198/08

23 C 198/08Gericht erster Instanz12.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 23 C 198/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-12

Aktenzeichen: 23 C 198/08

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2009:0212.23C198.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 23

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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