Amtsgericht Essen, 2009-12-18, 135 C 209/09

135 C 209/09Gericht erster Instanz18.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 135 C 209/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-18

Aktenzeichen: 135 C 209/09

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2009:1218.135C209.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 135 C

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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