Amtsgericht Essen, 2010-03-23, 162 IK 43/06

162 IK 43/06Gericht erster Instanz23.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 162 IK 43/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-23

Aktenzeichen: 162 IK 43/06

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2010:0323.162IK43.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 162 IK

Tenor

werden die Vergütung und die Auslagen des Treuhänders wie folgt ergänzend festgesetzt:

Vergütung: 40.779,84 EUR

Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen: 12 .000,00 EUR

Zwischensumme: 52.779,84 EUR

zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 52.779,84 EUR: 10.028,17 EUR

Endbetrag: 62.808,01 EUR

Da der Treuhänder bereits einen Betrag i.H.v. 800,40 EUR aus der Landeskasse erhalten hat, ist dieser in Abzug zu bringen.

Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Differenzbetrag der Insolvenzmasse entnommen werden.

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