162 IK 43/06•Amtsgericht Essen, 2010-03-23, 162 IK 43/06
Amtsgericht Essen, 2010-03-23, 162 IK 43/06
162 IK 43/06Gericht erster Instanz23.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 162 IK 43/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-23
Aktenzeichen: 162 IK 43/06
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2010:0323.162IK43.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 162 IK
Tenor
werden die Vergütung und die Auslagen des Treuhänders wie folgt ergänzend festgesetzt:
Vergütung: 40.779,84 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen: 12 .000,00 EUR
Zwischensumme: 52.779,84 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 52.779,84 EUR: 10.028,17 EUR
Endbetrag: 62.808,01 EUR
Da der Treuhänder bereits einen Betrag i.H.v. 800,40 EUR aus der Landeskasse erhalten hat, ist dieser in Abzug zu bringen.
Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Differenzbetrag der Insolvenzmasse entnommen werden.
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