Amtsgericht Essen, 2010-04-01, 20 C 554/09

20 C 554/09Gericht erster Instanz01.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 20 C 554/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-01

Aktenzeichen: 20 C 554/09

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2010:0401.20C554.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 20 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch darf der Kläger die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beitreibbaren Betrags geleistet hat.

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