18 C 462/07•Amtsgericht Essen, 2010-04-03, 18 C 462/07
Amtsgericht Essen, 2010-04-03, 18 C 462/07
18 C 462/07Gericht erster Instanz03.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 18 C 462/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-03
Aktenzeichen: 18 C 462/07
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2010:0403.18C462.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 18 C
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die folgend näher bezeichnete Pflegedokumentation betreffend den Aufenthalt von Frau F, geboren am ..., im Pflegeheim L-Seniorenzen¬trum in X für die Zeit vom 01.08.2006 bis einschließlich 30.11.2006 zur Einsichtnahme in Kopie zu übermitteln:
Stammblatt Erfassung der persönlichen Stammdaten,
Diagnoseblatt Erfassung ärztlicher und pflegerischer Di-
agnosen,
Biographie/Anamnese Erfassung der Pflegeanamnese und biogra-
fischer Daten, orientiert an den AEDL`s,
Pflegeprofil Erfassung des Pflegezeitbedarfs,
Demenzerfassung Einschätzung der Alltagskompetenz,
MMST-Ermittlung,
Pflegeplanung Problemerfassung , Zielformulierung, Maß-
nahmenplanung, Auswertung,
Berichtsblätter Erfassung aktueller Vorkommnisse,
Mobilisation Mobilisierungsmaßnahmen,
Wundmanagement schriftliche Erfassung und Fotodokumenta-
tion, Verlaufsbericht,
Dekubitusrisikoeinschätzung anhand der
Bradenskala,
Ärztliche Verordnung Medikation, ärztliche Anordnungen etc.,
Kontingenzplanung Kontinenztraining, Bedarf an Inkomaterial
etc.
Nachweislisten/Protokolle HZ Listen, Ernährungsprotokoll, Sturzproto-
koll, Trinkprotokoll etc. .
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
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