104 F 73/10•Amtsgericht Essen, 2010-04-06, 104 F 73/10
Amtsgericht Essen, 2010-04-06, 104 F 73/10
104 F 73/10Gericht erster Instanz06.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 104 F 73/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-06
Aktenzeichen: 104 F 73/10
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2010:0406.104F73.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 104 F
Tenor
Der Antragsteller ist berechtigt, das Kind X an jedem zweiten Samstag im Monat von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu sich zu nehmen.
Fällt der unter Ziffer 1.) bezeichnete Umgang wegen eines in der Person des Kindes oder der Kindesmutter liegenden Grundes aus, ist der Antragsteller berechtigt, den Umgang mit X am darauffolgenden Wochenende nachzuholen. Der Turnus verschiebt sich dadurch nicht.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.