Amtsgericht Essen, 2010-04-06, 104 F 73/10

104 F 73/10Gericht erster Instanz06.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 104 F 73/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-06

Aktenzeichen: 104 F 73/10

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2010:0406.104F73.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 104 F

Tenor

Der Antragsteller ist berechtigt, das Kind X an jedem zweiten Samstag im Monat von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu sich zu nehmen.

Fällt der unter Ziffer 1.) bezeichnete Umgang wegen eines in der Person des Kindes oder der Kindesmutter liegenden Grundes aus, ist der Antragsteller berechtigt, den Umgang mit X am darauffolgenden Wochenende nachzuholen. Der Turnus verschiebt sich dadurch nicht.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.