20 C 417/09•Amtsgericht Essen, 2010-04-09, 20 C 417/09
Amtsgericht Essen, 2010-04-09, 20 C 417/09
20 C 417/09Gericht erster Instanz09.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 20 C 417/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-09
Aktenzeichen: 20 C 417/09
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2010:0409.20C417.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20 C
Tenor
Die Klage wird ab¬ge¬wie¬sen.
Der Klä¬ger trägt die Kos¬ten des Rechts¬streits.
Das Urteil ist vor¬läu¬fig voll¬streck¬bar, je¬doch darf der Klä¬ger die Zwangs-voll¬stre¬ckung durch Si¬cher¬heits¬leis¬tung in Höhe von 110 % des auf¬grund des Urteils voll¬streck¬ba¬ren Be¬tra¬ges ab¬wen¬den, wenn nicht die Be¬klag¬te vor der Zwangs¬voll¬stre¬ckung Si¬cher¬heit in Höhe von 110 % des je¬weils bei¬treib¬ba¬ren Be¬tra¬ges ge¬leis¬tet hat.
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