Amtsgericht Essen, 2010-06-25, 104 F 171/08

104 F 171/08Gericht erster Instanz25.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 104 F 171/08 — Zwischenurteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-25

Aktenzeichen: 104 F 171/08

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2010:0625.104F171.08.00

Dokumenttyp: Zwischenurteil

Spruchkörper: 104 F

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Weigerung des Beklagten zu 3 und der Kindesmutter und Streithelferin, eine Probe zur Erstellung eines Abstammungsgutachtens abzugeben, rechtswidrig ist.

Die Kostenentscheidung folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

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