104 F 73/10•Amtsgericht Essen, 2010-06-28, 104 F 73/10
Amtsgericht Essen, 2010-06-28, 104 F 73/10
104 F 73/10Gericht erster Instanz28.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 104 F 73/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-28
Aktenzeichen: 104 F 73/10
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2010:0628.104F73.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 104 F
Tenor
wird der Beschluss vom 06.04.2010 um folgende Belehrung ergänzt:
Die Antragsgegnerin wird gemäß § 89 Abs. 2 FamFG darauf hingewiesen, dass das Gericht bei Zuwiderhandlung gegen die sich aus dem Beschluss ergebende Verpflichtung Zahlung eines Ordnungsgeldes oder falls dieses nicht beigetrieben werden kann, Zwangshaft anordnen kann.
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