Amtsgericht Essen, 2010-06-28, 104 F 73/10

104 F 73/10Gericht erster Instanz28.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 104 F 73/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-06-28

Aktenzeichen: 104 F 73/10

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2010:0628.104F73.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 104 F

Tenor

wird der Beschluss vom 06.04.2010 um folgende Belehrung ergänzt:

Die Antragsgegnerin wird gemäß § 89 Abs. 2 FamFG darauf hingewiesen, dass das Gericht bei Zuwiderhandlung gegen die sich aus dem Beschluss ergebende Verpflichtung Zahlung eines Ordnungsgeldes oder falls dieses nicht beigetrieben werden kann, Zwangshaft anordnen kann.

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