Amtsgericht Essen, 2010-06-29, 11 C 48/10

11 C 48/10Gericht erster Instanz29.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 11 C 48/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-29

Aktenzeichen: 11 C 48/10

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2010:0629.11C48.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 11 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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