Amtsgericht Essen, 2010-08-24, 11 C 98/10

11 C 98/10Gericht erster Instanz24.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 11 C 98/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-24

Aktenzeichen: 11 C 98/10

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2010:0824.11C98.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 11 C

Tenor

Die Beklagte werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 625,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszins-satz seit dem 09.02.10 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflich-tet sind, der Klägerin 25 % ihres materiellen und immateriellen Zukunftsschadens, der ihr noch aus dem Unfallereignis vom 04.10.09 entsteht, zu ersetzen, soweit dieser nicht auf den Sozialversicherungs-träger oder sonstige Dritte übergegangen ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuld-nern zu 63 % und der Klägerin zu 37 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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