Amtsgericht Essen, 2010-10-15, 44 Gs 4178/10

44 Gs 4178/10Gericht erster Instanz15.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 44 Gs 4178/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-15

Aktenzeichen: 44 Gs 4178/10

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2010:1015.44GS4178.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 44 Gs

Tenor

wird die Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten einschließlich aller Nebenräume, seiner Person, seiner Sachen, insbesondere sämtlicher in seinem Besitz befindlichen Kraftfahrzeuge angeordnet.

Ferner wird die Sicherstellung eventuell aufgefundener Beweismittel angeordnet:

Schriftliche Unterlagen, die Aufschluss über die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten geben (Kontoauszüge, Lohnabrechnungen, etc.)

Für den Fall, dass die Beweismittel nicht freiwillig herausgegeben werden, gilt die Anordnung der Sicherstellung als Beschlagnahmeanordnung.

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