160 IK 313/10•Amtsgericht Essen, 2011-04-28, 160 IK 313/10
Amtsgericht Essen, 2011-04-28, 160 IK 313/10
160 IK 313/10Gericht erster Instanz28.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 160 IK 313/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-28
Aktenzeichen: 160 IK 313/10
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2011:0428.160IK313.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 160 IK
Tenor
wird der Schuldnerin die Restschuldbefreiung erteilt (§ 300 InsO). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.
Von der Durchführung der Wohlverhaltenszeit wird abgesehen.
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