Amtsgericht Essen, 2011-05-16, 135 C 212/10

135 C 212/10Gericht erster Instanz16.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 135 C 212/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-16

Aktenzeichen: 135 C 212/10

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2011:0516.135C212.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 135 C

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 410,66 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. März 2010 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an den Kläger die außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr gemäß Nummer 2300 VV RVG in Höhe von 272,87 € zu Zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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