11 C 256/10•Amtsgericht Essen, 2011-07-05, 11 C 256/10
Amtsgericht Essen, 2011-07-05, 11 C 256/10
11 C 256/10Gericht erster Instanz05.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 11 C 256/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-05
Aktenzeichen: 11 C 256/10
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2011:0705.11C256.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11 C
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 610,78 € nebst Zinsen aus 1.958,28 € in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vom 25.06.2010 bis zum 10.08.2010, so-wie aus 428,71 € in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.08.2010 sowie aus 182,07 € in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.08.2010, zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuld-ner zu 55 % und der Kläger zu 45 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen die Voll-streckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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