Amtsgericht Essen, 2011-09-23, 19 C 268/11

19 C 268/11Gericht erster Instanz23.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 19 C 268/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-23

Aktenzeichen: 19 C 268/11

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2011:0923.19C268.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: ESSEN

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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