19 C 268/11•Amtsgericht Essen, 2011-09-23, 19 C 268/11
Amtsgericht Essen, 2011-09-23, 19 C 268/11
19 C 268/11Gericht erster Instanz23.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 19 C 268/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-23
Aktenzeichen: 19 C 268/11
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2011:0923.19C268.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: ESSEN
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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