50 Ls-6 Js 778/09-119/11•Amtsgericht Essen, 2011-11-21, 50 Ls-6 Js 778/09-119/11
Amtsgericht Essen, 2011-11-21, 50 Ls-6 Js 778/09-119/11
50 Ls-6 Js 778/09-119/11Gericht erster Instanz21.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 50 Ls-6 Js 778/09-119/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-21
Aktenzeichen: 50 Ls-6 Js 778/09-119/11
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2011:1121.50LS6JS778.09.119.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 50 Ls
Tenor
In der Strafsache
gegen
wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Essen vom 24.6.2011, in Form der teilweisen Abhilfe durch Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 18.10.2011 auf die sofortige Beschwerde der Verteidigerin abgeändert.
Die der Rechtsanwältin N zu erstattenden Gebühren und Auslagen werden festge-setzt auf 900,35 €.
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