20 C 318/10•Amtsgericht Essen, 2012-06-01, 20 C 318/10
Amtsgericht Essen, 2012-06-01, 20 C 318/10
20 C 318/10Gericht erster Instanz01.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 20 C 318/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-01
Aktenzeichen: 20 C 318/10
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2012:0601.20C318.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 145,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach BGB seit dem 09.08.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 93 % und die Beklagte 7 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch dürfen die Parteien die Zwangsvollstreckung durch die jeweils andere Seite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die jeweils andere Seite Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beitreibbaren Betrages geleistet hat.
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