Amtsgericht Essen, 2012-07-10, 11 C 151/12

11 C 151/12Gericht erster Instanz10.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 11 C 151/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-10

Aktenzeichen: 11 C 151/12

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2012:0710.11C151.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: ESSEN

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 342,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.12.2012 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 75 % und die Beklagte zu 25 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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