Amtsgericht Essen, 2012-12-20, 135 C 98/12

135 C 98/12Gericht erster Instanz20.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 135 C 98/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-20

Aktenzeichen: 135 C 98/12

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2012:1220.135C98.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Essen

Normen: § 249 BGB

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, vorgerichtliche Kosten in Höhe von 45,-- € an die Klägerin zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 86 % und die Beklagte zu 14 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.

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