Amtsgericht Essen, 2013-03-18, 135 C 164/12

135 C 164/12Gericht erster Instanz18.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 135 C 164/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-18

Aktenzeichen: 135 C 164/12

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2013:0318.135C164.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 135 C

Tenor

(*1)

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 823,44 Euro zuzüglich Zinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten oberhalb des Basiszinssatzes seit dem

06.08.2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von vorprozessual

angefallenen Gebühren der Rechtsanwälte M & Partner

in Höhe von 50,28 Euro freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 5 % und die

Beklagte zu 95 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden,

wenn nicht die jeweils andere Partei vorher Sicherheit in derselben

Höhe leistet.

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