Amtsgericht Essen, 2013-04-11, 107 F 374/12

107 F 374/12Gericht erster Instanz11.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 107 F 374/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-11

Aktenzeichen: 107 F 374/12

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2013:0411.107F374.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 107 F

Tenor

Der Antragsgegnerin wird gemäß § 1686 BGB aufgegeben, dem Antragsteller erstmals bis zum 01. Juni 2013 und sodann jeweils im Oktober, Februar, Juni eines Kalenderjahres einen kurzen schriftlichen Bericht zum aktuellen Gesundheitszustand des Kindes A, geb. am ..**** zu übersenden.

2.

Gegen die Antragsgegnerin kann bei Zuwiderhandlung gegen die Anordung zu 1. ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu, 500,00 € festgesetzt werden,§ 95 FamFG.

3.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

4.

Der Verfahrenswert wird auf 1000,00 € festgesetzt.

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