Amtsgericht Essen, 2014-05-07, 158 VI 2511/13

158 VI 2511/13Gericht erster Instanz07.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 158 VI 2511/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-05-07

Aktenzeichen: 158 VI 2511/13

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2014:0507.158VI2511.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 158

Tenor

Der von der Beteiligten zu 1 beantragte Erbschein als Alleinerbin ist zu erteilen. Die dafür erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird ausgesetzt. Die Erteilung des Erbscheins wird bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt. Die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten der Beteiligten war aus Billigkeitsgründen nicht veranlasst.

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