17 C 288/13•Amtsgericht Essen, 2014-09-17, 17 C 288/13
Amtsgericht Essen, 2014-09-17, 17 C 288/13
17 C 288/13Gericht erster Instanz17.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 17 C 288/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-17
Aktenzeichen: 17 C 288/13
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2014:0917.17C288.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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