11 C 71/14•Amtsgericht Essen, 2014-12-02, 11 C 71/14
Amtsgericht Essen, 2014-12-02, 11 C 71/14
11 C 71/14Gericht erster Instanz02.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 11 C 71/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-02
Aktenzeichen: 11 C 71/14
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2014:1202.11C71.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11 C
Normen: §§ 675 BGB; 24.1.1, 27 StBgebV Tabelle A; 25.1 StBGebV Tabelle B; 33.1 StBGebV Tabelle C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2644,12 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.11.2012 abzüglich am 2.1.2013 gezahlter 46,53 EUR sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 316,18 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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