163 IN 199/14•Amtsgericht Essen, 2015-01-02, 163 IN 199/14
Amtsgericht Essen, 2015-01-02, 163 IN 199/14
163 IN 199/14Gericht erster Instanz02.01.2015
Regest
Bei der Erklärung nach § 13 Abs. 1 S. 7 InsO handelt es sich um eine höchtspersönliche Wissenserklärung, deren Abgabe einer Vertretung nicht zugänglich ist.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 163 IN 199/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-01-02
Aktenzeichen: 163 IN 199/14
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2015:0102.163IN199.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 163
Normen: InsO § 13 Abs. 1 S. 7
Leitsätze
Bei der Erklärung nach § 13 Abs. 1 S. 7 InsO handelt es sich um eine höchtspersönliche Wissenserklärung, deren Abgabe einer Vertretung nicht zugänglich ist.
Tenor
wird der Eröffnungsantrag der Schuldnerin vom 11.12.2014 als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
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