Amtsgericht Essen, 2015-01-02, 163 IN 199/14

163 IN 199/14Gericht erster Instanz02.01.2015

Regest

Bei der Erklärung nach § 13 Abs. 1 S. 7 InsO handelt es sich um eine höchtspersönliche Wissenserklärung, deren Abgabe einer Vertretung nicht zugänglich ist.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 163 IN 199/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-02

Aktenzeichen: 163 IN 199/14

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2015:0102.163IN199.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 163

Normen: InsO § 13 Abs. 1 S. 7

Leitsätze

Bei der Erklärung nach § 13 Abs. 1 S. 7 InsO handelt es sich um eine höchtspersönliche Wissenserklärung, deren Abgabe einer Vertretung nicht zugänglich ist.

Tenor

wird der Eröffnungsantrag der Schuldnerin vom 11.12.2014 als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

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